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Immobilien und Steuern / Immobilienbesteuerung

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Baurechtszinsen

Rechtsgebiet:
Immobilien und Steuern / Immobilienbesteuerung
Stichworte:
Immobilienbesteuerung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Definition

Baurechtszinsen sind die Entschädigung des Baurechtsnehmers an den Baurechtsgeber, für die Ueberlassung des Bodens für die Erstellung und die Duldung des Fortbestands einer Baute.

Selbst bewohnte Immobilien

  • Grundsatz
    • Boden: Baurechtszinse gelten als Lebenshaltungskosten und sind daher nicht abziehbar
      • Beim Bund (DBG)
      • Bei vielen Kantonen, die sich der Regelung des Bundes angeschlossen haben
    • Baute: Versteuerung Eigenmietwert
  • Ausnahmen
    • Bestehen bei folgenden Kantonen: AG, BE, BL, NW, SH, SZ, UR, VD und ZH

Vermietete Immobilien

Bei den vermieteten Immobilien – im Privat- oder Geschäftsvermögen – sind Baurechtszinse Gestehungskosten und daher von der Einkommensteuer absetzbar.

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