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Immobilien und Steuern / Immobilienbesteuerung

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Vermietung und Verpachtung

Rechtsgebiet:
Immobilien und Steuern / Immobilienbesteuerung
Stichworte:
Immobilienbesteuerung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vermietung

Es verpflichten sich der Vermieter, dem Mieter – hier – eine unbewegliche Sache zum Gebrauch zu überlassen und der Mieter dem Vermieter ein Mietzins zu bezahlen.

Steuern: Besteuerung Bruttomieteinkünfte; die Nebenkosten sind Durchlaufposten und damit steuerneutral.

Vorzugsmietzins

Der Vorzugsmietzins setzt sich aus einem (überwiegend) entgeltlichen und einem unentgeltlichen Teil zusammen.

Gründe in der Vermieterpraxis:

  1. Begünstigung nahe stehender Personen
  2. Begünstigung aus sozialen Gründen
  3. Niedriger Mietzins, weil Mieter Gartenunterhalt und Hauswartung besorgt

Eine anteilsmässige Aufrechnung als Eigenmietwert des Grundeigentümers ist unzulässig, weil sich der Eigentümer nicht in dieser Wohnung oder Liegenschaft aufhält. Eher rechtens wäre bei Ziff. 1 und 2 eine Schenkungsbesteuerung. Bei Ziff. 3 müsste Vermieter eigentlich einen kombinierten Miet- und Arbeitsvertrag [sog. „Innominatkontrakt“] schliessen (u.U. Sozialversicherungspflicht für Mieter; Tilgung: normaler Mietzins ./. Nettolohn). – Je nach konkretem Einzelfall empfiehlt es sich beim Steueramt ein Steuerruling einzuholen.

Verpachtung

Es verpflichten sich der Verpächter, dem Pächter – hier – eine unbewegliche Sache zum Gebrauch zu überlassen sowie das Recht einzuräumen, die Fruchte zu beziehen und der Pächter dem Verpächter ein Pachtzins zu bezahlen.

Steuern: Besteuerung Bruttopachteinkünfte

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